Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
23.02.2024 12 Ca 134/23

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.04.2024 15 Ca 1/21

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.


3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 100.000,00.


4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig, nicht zugelassen.

19.04.2024 12 Ca 184/23


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 4. Oktober 2023 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens unter Zugrundelegung der Bedingungen des Einstellungsvertrages der Parteien vom 2. November 2021 als Client Executive Director (Grade 6.4) weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Antrag zu Ziffer 3 auf EUR 16.084,73 festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.04.2024 14 Ca 151/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, die beiden Abmahnungen vom 25.07.2023 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Der Antrag Ziff. 4 aus der Klageschrift auf Zeugniserteilung ist erledigt. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63,15 % und der Kläger zu 36,85 %. 5. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 20.902,00. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.04.2024 8 Ca 376/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30. Oktober 2023 nicht aufgelöst ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.561,29 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2024 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 22/25 und die Beklagte 3/25 zu tragen.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.04.2024 8 Ca 386/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 1.205,- festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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