Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Besuchergruppen mit mehr als zehn Personen werden aus organisatorischen Gründen gebeten, sich vorab anzumelden.
Mannheim: Zentrale 0621-2923090 oder poststelle@arbgmannheim.justiz.bwl.de
Heidelberg: Zentrale 06221-438560 oder