Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 19.04.2024
Aktenzeichen: 12 Ca 184/23
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 4. Oktober 2023
aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens unter
Zugrundelegung der Bedingungen des Einstellungsvertrages der Parteien vom 2. November 2021 als Client Executive Director (Grade 6.4) weiter
zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Antrag zu Ziffer 3 auf EUR 16.084,73 festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert
zugelassen.