In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 19.08.2026 | 3 Ga 3/26 |
Urteil 1. Der Antrag auf Anordnung eines dinglichen Arrests wird zurückgewiesen. |
| 18.08.2026 | 11 Ca 329/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf EUR 7.456,78 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 18.08.2026 | 9 Ca 27/26 |
VERSÄUMNISURTEIL 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung d. Beklagten vom 23.01.2026 zum 28.02.2026 nicht aufgelöst worden ist. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3. |
| 18.08.2026 | 9 Ca 26/26 |
URTEIL 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 6.782,84 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 18.08.2026 | 9 Ca 34/26 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose Kündigung d. Beklagten noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung d. Beklagten vom 04.02.2026 aufgelöst worden ist. 2. D. Beklagte wird verurteilt, d. Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenbediener weiter zu beschäftigen. 3. D. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 11.200,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 13.08.2026 | 13 Ca 123/26 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 2.284,59 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |