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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
03.12.2025 2 Ca 146/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 

03.12.2025 2 Ca 125/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die arbeitgeberseitige fristlose Kündigung vom 18.06.2025 noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 18.06.2025 aufgelöst ist.
2. Die Klägerin/Widerbeklagte wird verurteilt, an die Beklagte/Widerklägerin Euro 1.870,00 nebst Zinsen i.H.v. 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 03.09.2025 zu bezahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin/Widerbeklagte zu 21% die Beklagte/Widerklägerin zu 79% zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert für die Widerklage wird auf Euro 1.870,00 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen. 

27.11.2025 8 Ca 62/25

1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.019,08 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2025 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87% und die Beklagte 13% zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 

25.11.2025 6 Ca 15/25

URTEIL:
1. Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von brutto 4.433,00 € Urlaubsabgeltung an die Klägerin zur Auszahlung zu bringen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt 86%, die Beklagte 14% der Kosten des Verfahrens.
4. Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 32.641,20 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert festgesetzt.

25.11.2025 6 Ca 62/25

URTEIL  

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Änderungskündigung der Beklagten vom 28.02.2025 weder zum 31.10.2025 noch zum hilfsweise nächstmöglichen Termin aufgelöst wird. 

 2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 3.

Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 33.843,00 €,

 

25.11.2025 9 Ca 46/25

U R T E I L



1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 10.03.2025 aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 10.03.2025 zum 30.04.2025 aufgelöst worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.535,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2025 zu bezahlen.

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 48.508,46 festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



24.11.2025 3 Ca 70/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf EUR 99.900,00.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.