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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
19.02.2026 8 Ca 190/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

18.02.2026 13 Ca 122/25

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 143,09 € brutto für den Monat Januar 2025 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2025 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 237,63 € brutto für den Monat Februar 2025 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.03.2025 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.855,95 € brutto für den Monat März 2025 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

5. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 % zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.584,12 festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.02.2026 2 Ca 121/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung des Klägers gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB IX auf Grundlage des Wiedereingliederungsplans vom 13. September 2024 im Bereich Verpackung/Versand (Kleinteilverpackung) zuzustimmen und ihn entsprechend diesem Plan zu beschäftigen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zustimmungserteilungsantrag sowie für den Beschäftigungsantrag auf jeweils Euro 3.000,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

17.02.2026 9 Ca 135/25


U R T E I L

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf € 5.010,12 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.