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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
13.03.2025 8 Ca 327/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 20. August 2024 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Operativer Leiter Technik weiter zu beschäftigen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5 zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert für den Weiterbeschäftigungsantrag wird auf EUR 5.300,- festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.03.2025 12 Ca 339/24

 

1.  Die Beklagte wird verurteilt, EUR 1,34 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 0,66 EUR brutto seit dem 04.11.2023 und aus 0,68 EUR brutto seit dem 03.12.2023 an die Klägerin zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 79 % und die Klägerin zu 21 % zu tragen. 

3. Die Berufung wird zugelassen. 

12.03.2025 12 Ca 41/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger über die am 10.10.2022 auf dem Konto des Klägers eingegangene Zahlung von 13.183,70 € netto eine Abrechnung zu erteilen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 93,47 % und die Beklagte zu 6,53 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Antrag 1 auf EUR 500,00 und für den Antrag 2 auf EUR 659,19 festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

11.03.2025 9 Ca 90/24

U R T E I L

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.204,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01. April 2024 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, das am 28.03.2024 erteilte Zeugnis wie folgt zu ändern:

- Absatz 1 und 2 werden getauscht und das Ausstellungsdatum auf den 31.03.2024 geändert.

- im vorletzten Absatz wird das Leerzeichen vor "Frau L." entfernt.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte/Widerklägerin 4/5, die Klägerin/Widerbeklagte trägt 1/5.

6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 54.813,14 Euro festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.03.2025 2 Ca 166/24

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 50.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 21.09.2024 zu bezahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgendes Betriebsmittel herauszugeben: Smartphone iPhone 11 Pro 256 GB/Serien-Nr. F17DFH0EN6Y6.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin/Widerbeklagte zu 2 % und der Beklagte/Widerkläger zu 98 % zu tragen.

5. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag auf Euro 50.000,00, für den Herausgabeantrag auf Euro 300,00 und für die Widerklageanträge auf jeweils Euro 11.039,00 festgesetzt.

6. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

28.02.2025 7 Ca 249/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19.08.2024 aufgelöst worden ist.


2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.


3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 43% und die Beklagte 57 % zu tragen.


4. Der Rechtsmittelstreitwert wird hinsichtlich des Zeugniserteilungsantrages auf 7.085,88 EUR festgesetzt.


5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.