Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
13.01.2025 2 Ca 129/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, Euro 155,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.12.2023 an den Kläger zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97 % und die Beklagte zu 3 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 2.636,40 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro 155,67 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 2 Ca 128/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, Euro 289,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.12.2023 an die Klägerin zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 1.470,98 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro 289,67 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 2 Ca 127/24

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 6.795,77 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro 289,67 festgesetzt.
4.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 2 Ca 126/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, Euro 289,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.12.2023 an die Klägerin zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 4.435,29 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro 289,67 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 2 Ca 124/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, Euro 289,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.12.2023 an die Klägerin zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 9 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag Ziffer 1 auf Euro 2.640,00 und für den Zahlungsantrag Ziffer 2 auf Euro 289,67 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

09.01.2025 8 BVGa 2/24

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

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