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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
30.07.2026 13 Ca 29/26

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.963,03 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.02.2026 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Beklagte hat 36.42 %, der Kläger hat 63,58 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 5.454,30 festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

28.07.2026 11 Ca 480/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 27.511,72 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

28.07.2026 11 Ca 134/25

1. Das Versäumisschlussurteil vom 02.03.2026 wird aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:


a. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 904,60 brutto nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB p. a.
 hieraus ab 25.03.2026 zu bezahlen.
b. Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.


2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 20 % und die Beklagte 80 % zu 
tragen.


3. Der Streitwert wird auf EUR 14699,60 festgesetzt.


4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

27.07.2026 3 Ca 63/26

Urteil

1. Der Einspruch der Beklagten vom 13.06.2026 gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 22.05.2026 mit dem Aktenzeichen 3 Ca 63/26 wird als unzulässig verworfen.
2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für Antrag Ziff. 1 auf 519,91 €, für Antrag Ziff. 2 auf 126,00 €, für Antrag Ziff. 3 auf 29,00 € und für Antrag Ziff. 4 auf 98,30 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

23.07.2026 13 Ca 80/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.04.2025 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

23.07.2026 13 Ca 125/26

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 22.592,01 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.07.2026 1 Ca 381/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf einen Betrag über 600,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.