In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 30.01.2026 | 3 Ca 122/25 |
URTEIL 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.673,84 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2025 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf EUR 2.673,84. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 29.01.2026 | 8 Ca 271/25 |
1. Das Versäumnisurteil vom 20.11.2025 wird aufrechterhalten. |
| 29.01.2026 | 8 Ca 110/25 |
1. Das Versäumnisurteil vom 27.11.2025 wird aufrechterhalten. |
| 29.01.2026 | 8 Ca 161/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auch auf Verhalten und Leistung erstreckt. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen. 4. Der Rechtsmittelstreitwert für den Zeugnisantrag wird auf EUR 3.286,- festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 28.01.2026 | 12 Ga 1/26 |
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. |
| 28.01.2026 | 12 Ca 277/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom
11.07.2025 nicht aufgelöst wurde.
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| 23.01.2026 | 15 Ca 353/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 20.01.2026 | 9 Ca 137/25 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29. Juli 2025 mit Ablauf des 31. Oktober 2025 sein Ende gefunden hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen d. Kläg. 4/5, d. Bekl. 1/5. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 22.107,25 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 19.01.2026 | 11 Ca 257/25 |
Urteil 1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose
Kündigung vom 30.07.2025, endete. |
| 19.01.2026 | 11 Ca 149/25 |
Urteil 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3.Der Streitwert wird auf € 2.496,00 festgesetzt. 4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |