In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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11.03.2025 | 9 Ca 90/24 | U R T E I L 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.204,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01. April 2024 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, das am 28.03.2024 erteilte Zeugnis wie folgt zu ändern: - Absatz 1 und 2 werden getauscht und das Ausstellungsdatum auf den 31.03.2024 geändert. - im vorletzten Absatz wird das Leerzeichen vor "Frau Leichter" entfernt. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte/Widerklägerin 4/5, die Klägerin/Widerbeklagte trägt 1/5. 6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 54.813,14 Euro festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
10.03.2025 | 2 Ca 166/24 | 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 50.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 21.09.2024 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgendes Betriebsmittel herauszugeben: Smartphone iPhone 11 Pro 256 GB/Serien-Nr. F17DFH0EN6Y6. 3. Die Widerklage wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin/Widerbeklagte zu 2 % und der Beklagte/Widerkläger zu 98 % zu tragen. 5. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Zahlungsantrag auf Euro 50.000,00, für den Herausgabeantrag auf Euro 300,00 und für die Widerklageanträge auf jeweils Euro 11.039,00 festgesetzt. 6. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen. |
28.02.2025 | 7 Ca 249/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19.08.2024 aufgelöst worden ist.
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