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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
12.03.2026 14 Ca 125/25

Endurteil

1. Ziff.1 des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom 10.09.2025, Az.: 14 Ca 125/25 bleibt aufrechterhalten.
2. Ziff.2 des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom 10.09.2025, Az.: 14 Ca 125/25 wird aufgehoben. Die Klage wird insoweit abgewiesen
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im ersten Gütetermin entstandenen Kosten. Diese trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 13.750,00

12.03.2026 14 Ca 60/25

Urteil

1. Der Antrag Z. 1 vom 03.04.2025 ist in der Hauptsache (Zahlung von 10.000 €) erledigt. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen i. H. v. 71,70 €  zu zahlen.
2. Der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 10.000,00 € nebst Zinsen hierauf i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 5.5.2025  zu zahlen.
3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Die Klägerin trägt 30,12 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 69,88 %.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 28.621,20
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen

10.03.2026 5 Ca 145/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.11.2025 zum 15.12.2025 aufgelöst worden ist.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Versandmitarbeiter weiterzubeschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 12.000,00 €.
09.03.2026 11 Ca 294/25

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.Der Streitwert wird auf EUR 10.200,00 festgesetzt.

4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

03.03.2026 2 BV 4/25

Der Antrag wird zurückgewiesen.