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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
30.01.2026 3 Ca 122/25

URTEIL

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.673,84 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2025 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf EUR 2.673,84.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



29.01.2026 8 Ca 271/25

1. Das Versäumnisurteil vom 20.11.2025 wird aufrechterhalten.
2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

29.01.2026 8 Ca 110/25

1. Das Versäumnisurteil vom 27.11.2025 wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert für den Weiterbeschäftigungsantrag wird auf EUR 2.310,- festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

29.01.2026 8 Ca 161/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auch auf Verhalten und Leistung erstreckt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen.

4. Der Rechtsmittelstreitwert für den Zeugnisantrag wird auf EUR 3.286,- festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

28.01.2026 12 Ga 1/26

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird für die Anträge 2 und 3 auf jeweils EUR 6.000,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

28.01.2026 12 Ca 277/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.07.2025 nicht aufgelöst wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.07.2025 nicht aufgelöst wird.
3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.07.2025 nicht aufgelöst wurde.
4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.07.2025 nicht aufgelöst wird.
5. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens als Staplerfahrer im Lagerbetrieb am Standort Mannheim weiter zu beschäftigen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
7. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 7,14 % und die Beklagte zu 92,86 % zu tragen. 
8. Der Rechtsmittelstreitwert wird für den Antrag zu 3 und 4 auf jeweils auf EUR 2.491,67 festgesetzt.
9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 


23.01.2026 15 Ca 353/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 9.897,-.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht zugelassen.

20.01.2026 9 Ca 137/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29. Juli 2025 mit Ablauf des 31. Oktober 2025 sein Ende gefunden hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen d. Kläg. 4/5, d. Bekl. 1/5.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 22.107,25 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

19.01.2026 11 Ca 257/25

Urteil

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 30.07.2025, endete.
2.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche Kündigung vom 30.07.2025, endete.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Der Streitwert wird auf € 17.964,00 festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

19.01.2026 11 Ca 149/25

Urteil

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.Der Streitwert wird auf € 2.496,00 festgesetzt.

4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.