Bibliothek - Kammern Mannheim

Das Arbeitsgericht Mannheim verfügt über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit den Kammern Mannheim des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.

Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Beschäftigten des Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist in Einzelfällen nach Absprache mit der Verwaltung möglich.

Das Arbeitsgericht Mannheim erteilt keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten einschlägige Tarifverträge von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können diesen von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden.

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