Die Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Stadtkreis Heidelberg und im östlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Heidelberg. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die Kammern Heidelberg sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Leitung:
Präsident des Arbeitsgerichts: |
Theodor Thewes |
Vizepräsident des Arbeitsgerichts: |
Ralf Büschler |
Verwaltungsleiter: |
Oberamtsrat Michael Zahs |
Stellvertretende Verwaltungsleiter: |
Gerichtsamtmann Frieder Richter |