Das Gebäude, in dem sich seit dem Jahr 2002 sowohl der Stammsitz des Arbeitsgerichts
Mannheim als auch die Kammern Mannheim des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg befinden, liegt verkehrsgünstig am Rande der
Innenstadt in E7, 21. Für Besucherinnen und Besucher der Gerichte stehen in begrenztem Umfang Parkplätze zur
Verfügung.
Der geräumige Eingangsbereich des Gebäudes eignet sich als Treffpunkt für die
Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten sowie für Besuchergruppen.
Dem
Arbeitsgericht stehen drei Sitzungssäle im Erdgeschoss zur Verfügung. Der größte Sitzungssaal hat 35
Besucherplätze und befindet sich im 1. Obergeschoss. Im 3. Obergeschoss steht darüber hinaus ein kleiner Sitzungssaal zur
Verfügung. Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten können einen Beratungsraum im 1. Obergeschoss
nutzen.