Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 14 Ca 151/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, die beiden Abmahnungen vom 25.07.2023 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Der Antrag Ziff. 4 aus der Klageschrift auf Zeugniserteilung ist erledigt. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63,15 % und der Kläger zu 36,85 %. 5. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 20.902,00. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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