Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des
Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die
Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der
Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Mannheim bestehend aus dem Stammgericht und den Kammern Heidelberg ergeben sich aus
dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2024
Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 339 KB)
1. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 188 KB)
2. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 188 KB)
3. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 190 KB)