Datum: 25.04.2024
Aktenzeichen: 8 Ca 386/23
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 1.205,- festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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