Die Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim verfügen über eine Gerichtsbibliothek. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht. Eine Tarifvertragssammlung wird nicht geführt.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Beschäftigten des Arbeitsgerichts
vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist nach Absprache mit der Verwaltung möglich.
Die Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim erteilen keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die
Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist,
können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis
der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das
Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen
können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden.