Das Arbeitsgericht Mannheim übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in den Stadtkreisen Mannheim und
Heidelberg sowie im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis in erster Instanz aus.
Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Mannheim. Auswärtige Kammern sind in Heidelberg
eingerichtet. Vom Stammgericht in Mannheim aus werden ferner Gerichtstage in Mosbach abgehalten. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt
sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Mannheim ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Präsident des Arbeitsgerichts. Er wird unterstützt von dem Verwaltungsleiter.