Wir bitten Sie dringend, telefonisch einen Termin für eine persönliche Vorsprache zu vereinbaren. So können wir längere Wartezeiten für Sie aufgrund eines höheren Besucheraufkommens vermeiden.
Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags
zwischen 8:30 Uhr und 11:00 Uhr unter folgender Telefonnummer
06221/43856-0
erreichbar.
In dringenden Fällen, z.B. bei drohendem Fristablauf, insbesondere bei einem unmittelbar bevorstehenden Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist nach Zugang einer Kündigung, können Sie die Rechtsantragstelle auch außerhalb der angegebenen Uhrzeiten und Tage während der üblichen Bürozeiten unter der o. g. Telefonnummer erreichen.
Montags ist die Rechtsantragstelle zur persönlichen Vorsprache in der Zeit von 08:30 – 11:00 Uhr geöffnet, donnerstags nach Terminvereinbarung.
Sollten Sie das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich aufsuchen, müssen Sie unter Umständen mit einer längeren Wartezeit oder der Vereinbarung eines weiteren Termins rechnen.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch für andere Tage und Uhrzeiten vergeben werden.
Anfragen per E-Mail können nicht bearbeitet werden.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Klagevordruck auszufüllen und uns per Post zu übermitteln.
Die Klagevordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.
Im Übrigen steht für verschiedene Themenbereiche auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Verfügung.