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Datum: 31.03.2025

Aktenzeichen: 11 Ca 410/24

1.Es wird festgestellt, dass die auf den 12.10.2024 datierte durch die Beklagte gegenüber der Klägerin ausgesprochene ordentliche Kündigung zum 24.11.2024 das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zum 30.11.2024 beendet hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 75% die Beklagte 25% zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf EUR 14.000,00 festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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