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Datum: 21.03.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 228/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem FA-Konto des Klägers 200 Stunden gutzuschreiben.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird je gutzuschreibende Stunde auf 32,52 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.