In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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03.05.2024 | 15 Ca 32/23 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 667,03 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 01.03.2023 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.618,97 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.10.2023 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 14.302,84. 5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht zugelassen. |
25.04.2024 | 8 Ca 386/23 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 1.205,- festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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25.04.2024 | 8 Ca 376/23 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 30. Oktober 2023 nicht aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.561,29 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2024 zu zahlen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 22/25 und die Beklagte 3/25 zu tragen. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
25.04.2024 | 14 Ca 151/23 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, die beiden Abmahnungen vom 25.07.2023 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. |
23.02.2024 | 12 Ca 134/23 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |