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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
08.04.2025 6 Ca 26/24

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 2.240 €.

08.04.2025 6 Ca 88/24

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL


1.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die fristlose noch die hilfsweise ordentliche Kündigung des Beklagten vom 13.05.2024, zugestellt am 14.05.2024, beendet ist.


2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Schulbegleiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.


3.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

4.

Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 19.234,36 EUR.

5.

Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

08.04.2025 6 Ca 26/24

IM NAMEN DES VOLKES

 

URTEIL

 

1.     Die Klage wird abgewiesen.

 

2.     Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

3.     Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 2.240 €.

 

31.03.2025 11 Ca 334/24

Beschluss

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf 


Montag 28.04.2025 um 11 Uhr.


Zu diesem Termin müssen die Parteien nicht erscheinen.


31.03.2025 11 Ca 410/24

1.Es wird festgestellt, dass die auf den 12.10.2024 datierte durch die Beklagte gegenüber der Klägerin ausgesprochene ordentliche Kündigung zum 24.11.2024 das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zum 30.11.2024 beendet hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 75% die Beklagte 25% zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf EUR 14.000,00 festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.04.2025 1 Ca 333/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 13.179,92.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

27.03.2025 11 Ca 318/23

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf EUR 12.690,00 festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

07.04.2025 11 Ca 298/24

1. Die Klage wird abgewiesen.


2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


3. Der Streitwert wird auf EUR 128,24 festgesetzt.


4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

03.04.2025 8 Ca 385/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 53.174,40 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


07.04.2025 11 Ga 1/25

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.


2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


3. Der Streitwert wird auf EUR 970,00 festgesetzt.

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