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Datum: 18.08.2026
Aktenzeichen: 9 Ca 27/26
VERSÄUMNISURTEIL
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung d. Beklagten vom 23.01.2026 zum 28.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3.