Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 10.09.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 62/26
Schlussurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2026 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als „Group R&D Director“ weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte hat 80%, der Kläger 20% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert des Weiterbeschäftigungsantrags wird festgesetzt auf EUR 15.732,00.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.