In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 25.11.2025 | 9 Ca 46/25 |
U R T E I L
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 10.03.2025 aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 10.03.2025 zum 30.04.2025 aufgelöst worden ist. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.535,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2025 zu bezahlen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 48.508,46 festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
|
| 27.11.2025 | 8 Ca 62/25 |
1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.019,08 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2025 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87% und die Beklagte 13% zu tragen. 3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
|
| 25.11.2025 | 6 Ca 62/25 |
URTEIL 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Änderungskündigung der Beklagten vom 28.02.2025 weder zum 31.10.2025 noch zum hilfsweise nächstmöglichen Termin aufgelöst wird. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 33.843,00 €,
|
| 25.11.2025 | 6 Ca 15/25 |
URTEIL: |
| 24.11.2025 | 3 Ca 70/25 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 03.12.2025 | 2 Ca 146/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 03.12.2025 | 2 Ca 125/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die arbeitgeberseitige fristlose
Kündigung vom 18.06.2025 noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 18.06.2025 aufgelöst ist. |
| 04.12.2025 | 14 Ca 81/25 |
Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte trägt 12,50 % der Kosten des Rechtsstreits, der Kläger 87,50 %.4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 15.000,00 €. |
| 04.12.2025 | 14 BV 2/25 |
Beschluss 1. Die Betriebsratswahl im Unternehmen der Beteiligten zu 13. vom 10. Juni 2025 wird für unwirksam erklärt.2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen. |