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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
18.08.2026 9 Ca 34/26


Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose Kündigung d. Beklagten noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung d. Beklagten vom 04.02.2026 aufgelöst worden ist.

2. D. Beklagte wird verurteilt, d. Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenbediener weiter zu beschäftigen.

3. D. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 11.200,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

18.08.2026 9 Ca 27/26

VERSÄUMNISURTEIL

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung d. Beklagten vom 23.01.2026 zum 28.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3.



18.08.2026 9 Ca 26/26


URTEIL

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 6.782,84 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



10.09.2026 13 Ca 62/26

Schlussurteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2026 nicht aufgelöst ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als „Group R&D Director“ weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte hat 80%, der Kläger 20% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert des Weiterbeschäftigungsantrags wird festgesetzt auf EUR 15.732,00.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.09.2026 13 Ca 121/26

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.