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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
24.11.2025 3 Ca 70/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf EUR 99.900,00.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.11.2025 9 Ca 46/25

U R T E I L



1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 10.03.2025 aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 10.03.2025 zum 30.04.2025 aufgelöst worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.535,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2025 zu bezahlen.

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 48.508,46 festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



25.11.2025 6 Ca 15/25

URTEIL:
1. Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von brutto 4.433,00 € Urlaubsabgeltung an die Klägerin zur Auszahlung zu bringen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt 86%, die Beklagte 14% der Kosten des Verfahrens.
4. Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 32.641,20 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert festgesetzt.

09.12.2025 9 BV 5/25

BESCHLUSS

Der Antrag wird zurückgewiesen.

09.12.2025 5 Ca 41/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.659,46 € brutto abzgl. 1.514,43 € netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Differenzbetrag seit dem 24.03.2025 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.145,09 €.

5. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

09.12.2025 6 Ca 50/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Urteilsstreitwert wird festgesetzt auf 37.299,99 EUR.

11.12.2025 5 Ca 78/23

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.

4. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert 

17.12.2025 2 Ca 119/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 3.011,35 brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juni 2025 zu bezahlen. 
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf Euro 3.363,29 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

17.12.2025 2 Ca 127/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf Euro 43.750,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.