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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
09.04.2026 26 Ca 862/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 7.129,76 Euro festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht
gesondert zugelassen.

15.04.2026 18 Ca 8743/25

U r t e i l
1. Die Beklagte wird verurteilt, die streitgegenständlichen Abmahnungen vom 19.08.2025 und vom 30.09.2025 zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Genehmigung zur selbstständigen Nebentätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit für den Vertrieb von Folien für Sonnenschutz, Diskretionsschutz, Hitzeschutz sowie von Sicherheitsfolien für bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche unter Einbeziehung der am 23.03.2022 erteilten Nebentätigkeit gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 des schriftlichen Arbeitsvertrags der Parteien vom 11.11.2021 zu erteilen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 22.08.2025 bis 12.09.2025 in Höhe von 2.708,61 EUR brutto nebst Zinsen aus 1.045,43 EUR seit 01.09.2025 und aus 1.663,18 EUR seit 01.10.2025 zu bezahlen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 15.908,61 EUR festzusetzen.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.04.2026 3 Ca 4981/25

Urteil 

im Namen des Volkes:

 

1.     Die Klage wird abgewiesen.

 

2.    Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

 

3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 20.637,50 EUR festgesetzt.

 

4.    Soweit nicht bereits gesetzlich zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

21.04.2026 3 Ca 7539/25

 

Urteil 

im Namen des Volkes:

 

1.     Die Klage wird abgewiesen.

 

2.    Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

 

3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 57.185 EUR festgesetzt.

 

4.    Soweit nicht bereits gesetzlich zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

 

23.04.2026 28 Ca 7120/25

Urteil

1.         Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.10.2025 nicht beendet worden ist.

2.         Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.10.2025 nicht beendet worden ist.

3.         Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.

4.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.         Der Streitwert wird auf 80.805,00 EUR festgesetzt.

6.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 

30.04.2026 4 Ca 5768/25

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 19.08.2025 beendet wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Verwaltunsangestellter weiterzubeschäftigen.
3.Der Auflösungsantrag der beklagten Partei wird abgewiesen. 
4.Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
5.Der Streitwert wird auf 14.445,00 EUR festgesetzt. 
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.05.2026 27 Ca 350/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite auferlegt. 
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 16.530,43. 

07.05.2026 28 Ca 7676/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Urteilsstreitwert wird auf 24.422,15 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen

08.05.2026 10 Ca 1540/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Urteilsstreitwert wird auf 11.317,53 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

08.05.2026 10 Ca 1550/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Urteilsstreitwert wird auf 12.579,00 Euro festgesetzt.

08.05.2026 10 Ca 1632/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Urteilsstreitwert wird auf 11.317,53 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.05.2026 27 Ca 264/25

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Mai 2025 Lohn in Höhe von EUR 1.974,93 netto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 05.06.2025 sowie weitere EUR 1.974,93 netto Lohn für Juni 2025 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 05.07.2025 zu bezahlen. 
2. Der Kläger/Widerbeklagte wird verurteilt, an den Beklagten/Widerbeklagten EUR 3.949,86 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.07.2025 zu bezahlen. 
3. Der Kläger/Widerbeklagte wird verurteilt, an den Beklagten/Widerkläger EUR 4.598,12 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.07.2025 zu bezahlen. 
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 68 %, dem Beklagten zu 32 % auferlegt. 
5. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 12.497,84.

13.05.2026 13 Ca 358/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche noch durch die ordentliche Kündigung vom 22.08.2025 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.182,97 € brutto nebst  Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 10.03.2026 zu bezahlen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 6 % und die Beklagte zu 94 %.

5. Der Streitwert wird auf 11.834,94 € festgesetzt.

6. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

13.05.2026 24 Ca 6501/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung im Schreiben vom 17. September 2025 zum 31. März 2026 nicht beendet wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in der Funktion Account Manager Bereich Financial Services bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf EUR 150.666,68 festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.05.2026 24 Ca 2825/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 24.04.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 25.375,00 EUR brutto mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2025 aufgelöst.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf EUR 38.062,50 festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.05.2026 24 Ca 6055/25

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.708,95 brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.09.2025 an den Kläger auszubezahlen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.400,00 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.09.2025 an den Kläger auszubezahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf EUR 7.108,95 festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

19.05.2026 7 Ca 482/26

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 14.01.26 nicht aufgelöst wird.


2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

19.05.2026 7 BV 240/25

Beschluss

Die Anträge werden zurückgewiesen.

19.05.2026 12 Ca 1285/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl..

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 7.293,44 festgesetzt.

4. Eine Zulassung der Berufung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.

19.05.2026 27 Ca 436/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 23.10.2025 nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum 30.11.2025 beendet wurde.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 6.504,00.

20.05.2026 24 Ca 6312/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf EUR 10.797,00 festgesetzt.

20.05.2026 15 Ca 2652/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 788,30 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.05.2026 15 Ca 6323/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 19.9.2025 beendet wurde, sondern bis zum 28.10.2025 fortbesteht.
2 Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 1.095,00 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 64,6% und die Klägerin zu 35.4%.
5. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 5.925 EUR festgesetzt. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.05.2026 30 Ca 1871/26

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien zumindest in mehr als der Hälfte der für Sprechstunden einschließlich Operationen vorgesehenen 25 Wochenstunden operativ auf den Gebieten der Kataraktchirurgie und ggf. der IVOMs (intravitreale operative Medikamentengaben) zu beschäftigen und zwar an bis zu vier Operationshalbtagen je Woche.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte. 
4. Der Streitwert wird auf Euro 34.933,34 festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.05.2026 28 Ca 2802/25

Urteil:

1.            Die Klage wird abgewiesen.

2.            Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.            Der Streitwert wird auf 15.531,55 EUR festgesetzt.

4.            Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.05.2026 28 Ca 7867/25

Urteil:

1.         Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 05.11.2025 aufgelöst wird.

2.         Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.04.2026 als Techniker zu den seitherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG weiterzubeschäftigen.

3.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.         Der Streitwert wird auf 17.200,00 EUR festgesetzt.

5.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.05.2026 28 Ca 7913/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 29.10.2025 nicht beendet wird. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Alltagsbegleiter mit Pflegetätigkeiten weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

4. Der Streitwert wird auf 6.680,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

22.05.2026 14 Ca 5627/24

1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.651,95 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.

22.05.2026 14 Ca 5932/25

1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.521,24 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.

22.05.2026 14 Ca 5940/25

Die Kammerverhandlung wird zum Zwecke der Durchführung einer Beweisaufnahme vertagt.

22.05.2026 14 Ca 102/25

Die Kammerverhandlung wird zum Zwecke der Durchführung einer Beweisaufnahme vertagt.