Studierende der Rechtswissenschaften können bei einem Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht eine praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO absolvieren.
Inhalte des Praktikums
Studierende werden einer Richterin oder einem Richter zugeteilt und lernen so insbesondere die richterliche Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit kennen. Sie nehmen an Güte- und Kammerterminen teil und bearbeiten ausgewählte arbeitsrechtliche Fälle.
Bewerbung für ein Praktikum
Bei Interesse an einem Praktikum ist die Bewerbung schriftlich an das gewünschte Arbeitsgericht oder das Landesarbeitsgericht zu richten.