Bibliothek - Kammern Stuttgart

Das Arbeitsgericht Stuttgart verfügt über eine Gerichtsbibliothek.

Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht, Zivilrecht und Verfahrensrecht.

Es ist grundsätzlich nur eine interne Nutzung der Gerichtsbibliothek vorgesehen.

Das Arbeitsgericht Stuttgart erteilt keine Tarifauskünfte.

Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Diejenigen, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).

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