Für geladene Zeuginnen und Zeugen gelten folgende Hinweise:
Gegenstand der Ladung
Tragen die Parteien in einem Rechtsstreit zu einem entscheidungserheblichen Punkt eine unterschiedliche Sachverhaltsdarstellung vor und benennen sie jeweils für die Richtigkeit ihres Vorbringens Zeuginnen oder Zeugen,... mehr
Erforderlichkeit des Erscheinens
Der Zeugenladung ist Folge zu leisten. Im Falle eines unentschuldigten Ausbleibens wird das Gericht diejenigen Maßnahmen ergreifen, die in der Zeugenladung angegeben sind. mehr
Verweigerung der Aussage
Zur Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen sind nur Personen berechtigt, die aufgrund Verlöbnisses, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft/Schwägerschaft in einer engen Beziehung zu einer Prozesspartei stehen,... mehr
Ablauf der Beweisaufnahme
Die Zeugenvernehmung beginnt mit dem Aufruf durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Die Zeugen werden über ihre Wahrheitspflicht, die Strafbarkeit einer Falschaussage und die Möglichkeit einer Beeidigung belehrt. mehr
Entschädigung
Die Entschädigung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)... mehr