Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des
Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die
Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der
Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Stuttgart ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2025
Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 584 KB)
2024
Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 534 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 8 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 201 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 193 KB)
4. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 215 KB)
5.
Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 197 KB)
6. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 192 KB)
7. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 197 KB)
8. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 221 KB)
9. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 208 KB)
10. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 358 KB)
11. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 194 KB)
12. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 384 KB)
13. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 268 KB)
14. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 315 KB)
15. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 337 KB)