Das Arbeitsgericht Stuttgart hat das Gebäude in der Johannesstraße 86 im Stuttgarter Westen im Jahr 2005 bezogen. Es wurde im Jahr 1907 (Architekt: Albert Eitel) errichtet und diente ursprünglich als Sitz der Württembergischen Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft (WLZ) und der Landwirtschaftsbank. Aus dieser Zeit stammt auch die Bezeichnung „Bauernschlössle“. Zahlreiche Stilelemente im Inneren und Äußeren des Gebäudes beziehen sich auf diese frühere Nutzung. Nach Aufgabe des denkmalgeschützten Gebäudes durch die WLZ im Jahr 2003 wurde dieses umfassend saniert und umgebaut. So wurden unter anderem Räume für Verhandlungssäle zusammengelegt, ein Aufzug über alle Geschosse eingebaut und rollstuhlgerechte Zugänge geschaffen. Im Arbeitsgericht Stuttgart ist ein – ebenfalls denkmalgeschützter – Paternosteraufzug in Betrieb, dieser ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Über das Hauptportal erreicht man den Empfangsbereich und die acht im Hochparterre sowie die drei im ersten Obergeschoss gelegenen Verhandlungsräume. In jedem Stockwerk befindet sich ein Wartebereich. Den Verfahrensbeteiligten stehen verschiedene Räume für Besprechungen zur Verfügung. Die Rechtsantragstelle ist ausschließlich über den ausgeschilderten Nebeneingang des Arbeitsgerichts zu erreichen. |