Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die den Schwerpunktbereich Arbeit gewählt haben, können bei einem Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht ihre Wahlstation gemäß §§ 41 Abs.1 Ziff.2, 42 Abs.1 Ziff.5 e) JAPrO absolvieren.
Nähere Auskünfte über die Bewerbung, die Gestaltung der Ausbildung sowie über die Zuweisung sind bei dem für die Referendarausbildung zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart oder Karlsruhe erhältlich.