Die Gerichte für Arbeitssachen sind dreistufig aufgebaut. Auf Länderebene wird die Rechtssprechung in Arbeitssachen in 1. Instanz durch die Arbeitsgerichte und in 2. Instanz durch die Landesarbeitsgerichte ausgeübt. Auf Bundesebene ist in 3. Instanz das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt errichtet. Das folgende Schaubild verdeutlicht den Gerichtsaufbau:
Weitere Informationen finden Sie unter: