Datum: 13.06.2024

Aktenzeichen: 23 Ca 846/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die
ordentliche Kündigung der Beklagten vom 06.04.2024 geendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 6.383,00 (Januar 2024) brutto abzüglich
€ 3.370,19 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 bis 14.02.2024 aus € 6.383,00 brutto und aus €
6.383,00 brutto abzüglich € 3.370,19 netto seit dem 15.02.2024 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 6.383,00 brutto (Februar 2024)
abzüglich € 3.432,19 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2024 bis zum 12.04.2024 sowie aus €
6.383,00 brutto abzüglich € 3.432,19 netto seit dem 13.04.2024 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 6.383,00 brutto (März 2024) abzüglich €
3.370,13 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz aus € 6.383,00 brutto seit dem 01.04.2024 bis zum 12.04.2024 sowie
aus € 6.383,00 brutto abzüglich € 3.370,13 seit dem 13.04.2024 zu bezahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 6.383,00 brutto (April 2024) netto nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
01.05.2024 zu bezahlen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
8. Der Streitwert wird auf EUR 34.788,09 festgesetzt.
9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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