Die elektronische Akte -  Pilotierung am Arbeitsgericht Stuttgart

Das Arbeitsgericht Stuttgart als größtes Arbeitsgericht des Landes Baden-Württemberg steht im Jahr 2016 vor einer großen Herausforderung:

„ eJustice“

„ eJustice“ ist ein Sammelbegriff für die Erledigung von Justizaufgaben unter Einsatz von Datenverarbeitungs- und Informationstechnik. Im Rahmen dieses Projektes sollen zukünftig alle Kommunikations- und Arbeitsprozesse in der Justiz, einschließlich der rechtlich verbindlichen elektronischen Gerichtsakte (= eAkte), realisiert werden.

Bisher erfolgt die Aktenführung in der Justiz des Landes Baden-Württemberg nahezu ausschließlich in Papierform. Das wird nicht so bleiben. Die „eAkte“ wird nach und nach die bisher in den Gerichten verwendete Papierakte ersetzen.

Beginnend mit dem Jahr 2016 ändert sich aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben schrittweise die Kommunikation zwischen der Justiz und den Rechtsuchenden. Alle  Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden mit einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach ausgestattet und damit in der Lage - und spätestens ab dem Jahr 2022 verpflichtet -  sein, bei allen Gerichten elektronische Dokumente einzureichen.

Damit die elektronisch eingehende Post in den Gerichten nicht ausgedruckt, anschließend bearbeitet und ggf. zum Versand wieder eingescannt werden muss, hat das Justizministerium die Einführung der „eAkte“ in der Justiz beschlossen. Die Entwicklung der erforderlichen Software für eine elektronische Aktenführung ist nahezu abgeschlossen.

Die „eAkte“ wird in der Justiz des Landes zeitnah, unter anderem zunächst am Arbeitsgericht Stuttgart sowie am Landgericht Mannheim im Rahmen eines Pilotprojektes eingeführt. In diesem Pilotprojekt werden sowohl die neu entwickelte Software als auch die technische Ausstattung und die gerichtsinterne Organisation vor einer landesweiten Umstellung der bisherigen Arbeitsabläufe optimiert. Wir werden die neue Arbeitsumgebung für die Gerichte erproben, Erfahrungen sammeln und durch die gewonnenen Erkenntnisse mit dafür Sorge tragen, dass das Projekt „eAkte“ ein Erfolg wird.

Zunächst werden vier Kammern des Stammgerichts ab dem Beginn der Pilotphase alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich in elektronischer Form bearbeiten. Soweit noch Dokumente in Papierform bei Gericht in diesen Kammern eingehen, werden diese ersetzend gescannt und ausschließlich die so erzeugten elektronischen Dokumente in den folgenden Arbeitsschritten verwendet.

Um von den Parteien und ihren Vertretern im Bereich der Zuständigkeit der vier Pilotierungskammern während der Pilotphase in möglichst hohem Maße Dokumente in elektronischer Form zu erhalten, wurde für das Arbeitsgericht Stuttgart zum 01.01.2016 durch Rechtsverordnung des Justizministeriums der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs ist es ab diesem Zeitpunkt möglich, unter Nutzung der hierfür vom Gesetz vorgesehenen Kommunikationswege, elektronische Dokumente beim Arbeitsgericht Stuttgart einzureichen. Das Arbeitsgericht würde sich freuen, wenn ab Beginn der Pilotierung (voraussichtlich dem 01.04.2016) möglichst viele Prozessbevollmächtigte im Zuständigkeitsbereich der vier Pilotkammern Klagen und sonstige Schriftsätze auf elektronischem Wege einreichen würden. Der Zuständigkeitsbereich der Pilotkammern erstreckt sich auf den Bereich des Landkreises Esslingen (ohne die Stadt Leinfelden-Echterdingen) und ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Betrieb, in dem der am Verfahren beteiligte Arbeitnehmer beschäftigt ist, in diesem Gebiet befindet. Die Zulässigkeit des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Arbeitsgericht Stuttgart ist aber nicht davon abhängig, dass eine der Pilotkammern betroffen ist.

Die Einreichung von Klagen und Schriftsätzen erfolgt durch die Übertragung des elektronischen Dokuments in die elektronische Poststelle, das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP). Das EGVP ist jedoch nur unter Verwendung der Zugangs- und Übertragungssoftware des EGVP erreichbar. Weiter ist die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich, soweit die elektronischen Dokumente dem Schriftformerfordernis nach § 126 BGB entsprechen müssen.

An dieser Stelle wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass die Einreichung per E-Mail unzulässig ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts nehmen die mit der Teilnahme an dem Pilotprojekt verbundene Herausforderung gerne an. Das Arbeitsgericht Stuttgart wird engagiert daran mitwirken, dass die Justiz des Landes Baden-Württemberg eine praxistaugliche „eAkte“ erhält, damit sie auch zukünftig leistungsfähig modern und bürgernah bleibt.

Pressemitteilung zum Pressegespräch am 01.10.2018 - Abschied von der Papierakte – Das Arbeitsgericht Stuttgart als Pionier bei der Digitalisierung der Justiz
 

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