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Datum: 24.10.2024
Aktenzeichen: 22 Ca 1866/24
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, ein Zeugnis mit folgendem Inhalt zu erteilen:
Frau XXXXX XXXXXX, geboren am XX.XX.XXXX, trat am XX.XX.XXXX zunächst als Verkäuferin
in unserer XXXXX- Filiale in XXXXX in der XXXXXX ein und wurde mit Wirkung vom XX.XX.XXXX
als Flächenverantwortliche in unserer „XXXXXX" XXXXXX Filiale in XXXXXXX
weiterbeschäftigt. Zusätzlich unterstützte Frau XXXX zeitweise noch die „XXXXXXX" XXXXX Filiale in
XXXXXX im XXXX.
„XXXXXX" ist ein Filialunternehmen der XXXXXX GmbH für Dekorationsartikel,
Geschenkartikel und Wohnaccessoires. In den rund 500 Filialen in Deutschland, Österreich und der
Schweiz arbeiten etwa 5000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Als Flächenverantwortliche übernahm Frau XXXX folgende Aufgaben und Tätigkeiten:
• Personalführung und effiziente Personaleinsatzplanung unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben
• Unterstützung bei Personalrekrutierung und Einstellungsprozess der Filial-Mitarbeiter
• Einarbeitung von Filial-Mitarbeitern
• Organisation und Durchführung von Meetings und Schulungen
• Umsatz-, Kosten- und Ergebnisverantwortung
• Überwachung, Analyse und Steuerung des Warenmanagements unter
Berücksichtigung der Budget-Vorgaben
• Verantwortung für die Instandhaltung der gesamten Filial-Ausstattung (inkl.
Technik, Ware, Warenträger)
• Sicherstellung der Umsetzung aller Maßnahmen im Sinne der VM-Richtlinien
• Aktive Planung und Umsetzung von VKF-Maßnahmen
• Sicherstellung und Förderung einer serviceorientierten Kundenbetreuung (POS,
Ware, Kunde, Reklamationsmanagement)
• Sicherstellung einer dauerhaft effizienten und klaren Lagerstruktur
• Inventurverantwortung
• Administrative Aufgaben nach Unternehmensvorgaben
In ihrer Position berichtete Frau XXXX direkt an den zuständigen Area Manager.
Frau XXXX zeichnete sich bei der Erledigung aller Aufgaben stets durch großes Engagement aus. Sie
setzte sich mit großer Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative für
unser Unternehmen ein und war auch hohem Arbeitsvolumen jederzeit gewachsen. Bei allen Tätigkeiten
handelte sie stets selbstständig, zielgerichtet, verantwortungsbewusst, ehrlich und effizient. Sie hatte stets
einen guten Blick für Prioritäten.
Frau XXXX verfügte über umfassendes und vielseitiges Fachwissen, welches sie in ihrem Aufgabengebiet
immer erfolgreich einsetzte. Sie war eine gut qualifizierte, stets engagierte und zuverlässige Mitarbeiterin,
die unseren Anforderungen jederzeit stets zu unserer vollen Zufriedenheit gerecht wurde.
Frau XXXX zeigte gegenüber den Mitarbeiter/innen stets soziales Führungsverhalten sowie
Einsatzbereitschaft mit großer Vorbildfunktion. Sie motivierte die Mitarbeiter/innen, förderte die
Zusammenarbeit und führte sie zu guten Leistungen. Sie informierte ihr Team vollständig, regte
Weiterbildung an und delegierte sinnvoll Aufgaben und Verantwortung. Als Vorgesetzte war Frau XXXX
sehr respektiert.
Das Verhalten von Frau XXXX gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.
Frau XXXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum heutigen Tag. Wir bedauern ihren
Entschluss, bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und viel
Erfolg.
XXXXXXX, den XX.XX.XXXX
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 2.800,- € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.