Datum: 22.10.2024

Aktenzeichen: 2 BV 243/23

Beschluss (anonymisiert)

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das Betriebsratsmitglied Frau A. - Beteiligte

zu 3 - für eine Teilnahme an der Schulungsveranstaltung

"Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Erkrankungen" durch den

Schulungsträger B. GmbH & Co. KG - vom 25.11.2024 bis 29.11.2024 in C. unter

Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitspflicht freizustellen.

2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller für die

Schulungsveranstaltung „Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen

Erkrankungen" durch den Schulungsträger B. GmbH & Co. KG - vom 25.11.2024 bis

29.11.2024 in C. von den Seminarkosten in Höhe von 1.640,00 Euro und den

Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von 815,74 Euro gegenüber dem

Schulungsträger B. GmbH & Co. KG freizustellen.

3. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Fahrtkosten der Beteiligten zu 3 in

Höhe von 193,20 Euro für die Hin- und Rückreise zu der Schulungsveranstaltung

„Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Erkrankungen" durch den

Schulungsträger B. GmbH & Co. KG - vom 25.11.2024 bis 29.11.2024 in C. zu erstatten

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