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Datum: 22.10.2024
Aktenzeichen: 2 BV 243/23
Beschluss (anonymisiert)
1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das Betriebsratsmitglied Frau A. - Beteiligte
zu 3 - für eine Teilnahme an der Schulungsveranstaltung
"Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Erkrankungen" durch den
Schulungsträger B. GmbH & Co. KG - vom 25.11.2024 bis 29.11.2024 in C. unter
Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitspflicht freizustellen.
2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller für die
Schulungsveranstaltung „Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen
Erkrankungen" durch den Schulungsträger B. GmbH & Co. KG - vom 25.11.2024 bis
29.11.2024 in C. von den Seminarkosten in Höhe von 1.640,00 Euro und den
Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von 815,74 Euro gegenüber dem
Schulungsträger B. GmbH & Co. KG freizustellen.
3. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Fahrtkosten der Beteiligten zu 3 in
Höhe von 193,20 Euro für die Hin- und Rückreise zu der Schulungsveranstaltung
„Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Erkrankungen" durch den
Schulungsträger B. GmbH & Co. KG - vom 25.11.2024 bis 29.11.2024 in C. zu erstatten