Datum: 23.10.2024

Aktenzeichen: 14 Ga 43/24

1) Der Antrag wird zurückgewiesen.
2) Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.369,40 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen-.

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