Datum: 12.06.2024

Aktenzeichen: 11 Ca 5319/23



Versäuminsteilurteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 10.10.2023 nicht zum 30.04.2024 aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände enden wird, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.

3. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Mitarbeiterin an der Rezeption und im Bereich Housekeeping zu beschäftigen.

5. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen.

6. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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