Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Mannheimer Hauptbahnhof:
- Mit der Straßenbahn:
Ab Hauptbahnhof Mannheim von Bahnsteig 2 mit Linie 3 und 4 und von Bahnsteig 3 mit Linie 1 und 5 bis Haltestelle Paradeplatz, dort umsteigen in Linie 2 oder 6 bis Haltestelle "Rheinstraße."; siehe auch die Fahrplanauskunft für den Nahverkehr Mannheim: VRN - Das Arbeitsgericht ist vom Hauptbahnhof aus auch zu Fuß erreichbar: Zu Fuß
Anfahrt mit dem Auto
Bitte nutzen Sie die frei verfügbaren Routenplaner (z. B. Google oder Falk ).
Parkmöglichkeiten:
- Kostenfreie Parkplätze sind in begrenztem Umfang auf dem Hofgelände vorhanden.
- Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in der näheren Umgebung zur Verfügung:
Tiefgarage Reiß-Museum D5, 68161 Mannheim
Tiefgarage D3, 5, 68159 Mannheim
Zugang/Parken für Menschen mit Behinderung
Es sind besondere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung (kostenfrei) unmittelbar am Gebäude vorhanden.
Der behindertengerechte Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt vom Behindertenparkplatz aus über eine Rampe zu einem verschlossenen
Nebeneingang, der nach Klingeln geöffnet wird. Es bestehen behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen
Räumen.