Datum: 13.12.2024

Aktenzeichen: 10 Ca 695/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als kaufmännische Angestellte in der Buchhaltung zu beschäftigen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 64 % und die Beklagte 36 % zu tragen.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 3.356,37 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.