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Datum: 22.10.2024
Aktenzeichen: 1 Ca 4456/22
1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.09.2024 wird aufrechterhalten.
2. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 34.221,72 festgesetzt.
4. Die Berufung ist nicht gesondert zugelassen.