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Datum: 22.10.2024
Aktenzeichen: 12 Ca 264/24
1. Der Beklagter wird verurteilt, an die Klagepartei für Februar und März 2024 EUR 1.040,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01.04.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl. zu 3/5 sowie d. Beklagte zu 2/5.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 2.600,00 festgesetzt.
5. Eine Berufungszulassung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.