Datum: 19.06.2024

Aktenzeichen: 30 Ca 5770/23

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Schreiben vom 31. Oktober 2023 unwirksam ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf Euro 14.975,79 festgesetzt.

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