Seit dem 01.01.2016 nimmt das Arbeitsgericht Stuttgart am elektronischen Rechtsverkehr teil. Die Verfahren können daher auch in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) betrieben werden. Gewünscht ist die Nutzung dieser Möglichkeit für die Verfahren, die im Rahmen der Pilotierung (Erprobung) der eAkte vom Arbeitsgericht als eAkte geführt werden. Die Pilotierung der eAkte wird voraussichtlich zum 01.04.2016 beginnen. Das Arbeitsgericht würde sich freuen, wenn ab diesem Zeitpunkt möglichst viele Prozessbevollmächtigte im Zuständigkeitsbereich der vier Pilotkammern Klagen und sonstige Schriftsätze auf elektronischem Wege einreichen würden. Der Zuständigkeitsbereich der Pilotkammern erstreckt sich auf den Bereich des Landkreises Esslingen (ohne die Stadt Leinfelden-Echterdingen) und ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Betrieb, in dem der am Verfahren beteiligte Arbeitnehmer beschäftigt ist, in diesem Gebiet befindet. Näheres zur Pilotierung der elektronischen Akte finden Sie hier.
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“. Unter der Internet-Adresse http://www.egvp.de/ kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs sowie zu der erforderlichen Signaturkarte und dem Kartenlesegerät.
Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail ist nicht zulässig.