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Datum: 19.02.2026

Aktenzeichen: 22 Ca 7609/25

Urteil 

1. Es wird festgestellt, dass die auf den 19.10.2025 datierte durch die Beklagte gegenüber dem Kläger ausgesprochene ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht zum 30.11.2025 beendet hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als „Monteurhelfer“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzklage weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 10.000, - € festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.