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Datum: 19.02.2026

Aktenzeichen: 22 Ca 6271/25

Urteil 

1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Geschäftsleiter in Stuttgart mit den Verantwortungsbereichen

− Koordination der Fachbereichsstruktur
− Personalplanung
− Jahresplanung
− Kontaktpflege und Ansprechpartner der Kunden
− Vertragsverhandlungen
für die Fachbereiche
− Fahrrad + ÖPNV
− Garten und Natur
− Wohnservice
− Projekt E-Fit
− Stabstelle Arbeitssicherheit: Umsetzung der von der SIFA (=Fachkraft für Arbeitssicherheit) erkannten Bedarfe, Erstellung von Schulungsangeboten, Verweisungen auf rechtliche Regelungen
− Stabstelle Fuhrparkmanagement: Umsetzung von rechtlichen Verpflichtungen

zu beschäftigen.

2. Der Kläger trägt 1/3, die Beklagte trägt 2/3 der Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 5000,- € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.