Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
herzlich willkommen auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Stuttgart. Es freut mich, dass Sie sich für unser Informationsangebot interessieren.
Mit unserem neuen Internetauftritt wollen wir Ihnen das Arbeitsgericht Stuttgart vorstellen, Ihnen den Kontakt mit uns erleichtern und Informationen rund um das Thema arbeitsgerichtliches Verfahren am Arbeitsgericht Stuttgart geben.
Das Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet über erstinstanzliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsparteien und Tarifvertragsparteien. Der räumliche Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Stuttgart umfasst das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim und Ludwigsburg, des Ostalbkreises sowie des Rems-Murr-Kreises. Beim Arbeitsgericht Stuttgart mit seinen Außenkammern in Ludwigsburg und Aalen sind derzeit 32 Kammern mit jährlich insgesamt etwa 10.000 Verfahren befasst.
Auf den folgenden Seiten unseres Internetauftritts finden Sie zahlreiche Informationen über Organisation, Geschäftsverteilung, Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren beim Arbeitsgericht Stuttgart. Daneben finden Sie aber auch praktische Hinweise und eine Zusammenstellung solcher Informationen, die für Sie im Kontakt mit dem Gericht von Bedeutung sein können. Auf Verhandlungen und Entscheidungen, die von allgemeinem Interesse sind, weisen wir in Pressemitteilungen im Internet im Einzelfall hin.
Es ist mein Anliegen, dass Sie durch unser Informationsangebot eine gute Orientierung über das arbeitsgerichtliche Verfahren am Arbeitsgericht Stuttgart erhalten sowie Antworten auf Ihre Fragen zum arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz finden.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Haßel
Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart