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Vergleich auf Einigungsstelle
Datum: 15.12.2016
Vor dem Arbeitsgericht Mannheim haben sich heute die Beteiligten des Verfahrens zwischen GE Power AG und des Konzernbetriebsrats auf
Vorschlag des Vorsitzenden Richters Dr. Willer auf die Einsetzung einer Einigungsstelle durch Vergleich geeinigt (§ 100
ArbGG).
Gegenstand der Einigungsstelle wird der Versuch eines Interessenausgleichs hinsichtlich der beabsichtigten Betriebsänderungen, sowie
auch die Aufstellung eines Sozialplans sein.
Erfasst sind nun auch die Betriebe in Neumark und Nürnberg. Vorsitzender der insgesamt aus 9 Mitgliedern bestehenden Einigungsstelle
wird der Vizepräsident a.D. des Arbeitsgerichts Mannheim, Herr Lothar Jordan.