Termin GE Power AG

Datum: 19.10.2016

Am Donnerstag, 20.10. 2016 findet um 16 Uhr in Saal 4 (1. Obergeschoss) am Arbeitsgericht Mannheim ein Anhörungstermin betreffend einen Antrag des Konzernbetriebsrats der GE Power AG gegen die GE Power AG auf Einsetzung einer Einigungsstelle statt. Unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Wolfgang Gruber geht es um die Frage, ob wegen Nichterteilung von Informationen zu einer angekündigten Restrukturierungsmaßnahme im Bereich der Fabriken Bexbach und Mannheim-Käfertal eine Einigungsstelle einzusetzen ist. Hierbei handelt es sich um eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Wirtschaftsausschuss und Unternehmer über dessen Auskunftspflicht nach § 106 Betriebsverfassungsgesetz. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.



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