Medienmitteilung vom 27.07.2017

Datum: 27.07.2017



Rechtssache 10 Ca 50/17

Die 10. Kammer des Arbeitsgerichtes Mannheim - Kammern Heidelberg - hat gestern (26.07.2017) unter Vorsitz von Richter Daniel Obst den Fall einer fristlos gekündigten Heilerziehungspflegerin verhandelt, die eine Tafel Schokolade einer Kollegin (Wert 2,50.- €) gegessen haben soll. Ebenso wurde ihr vorgeworfen, sie habe private Wäsche in einer Schul-Waschmaschine gewaschen. Schließlich soll sie auch die Tasche einer Kollegin ohne deren Einverständnis bei einer Feier als „Wichtelgeschenk“ genutzt und einer Schülerin gegeben haben. Die Klägerin ist seit über 32 Jahren bei der Beklagten beschäftigt und steht kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters.

Auf Vorschlag der Kammer einigten sich die Parteien vergleichsweise dahingehend, dass die Klägerin eine Abmahnung für den Verzehr der Schokolade akzeptiert und das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht.

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