In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 21.04.2026 | 9 Ca 81/25 |
URTEIL 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 21.122,97 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 21.04.2026 | 9 Ca 185/25 |
URTEIL 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 07. Oktober 2025 weder außerordentlich fristlos sein Ende gefunden hat noch außergerichtlich mit sozialer Auslauffrist zum 30. April 2026 sein Ende finden wird. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf € 11.309,70 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.04.2026 | 11 Ca 414/25 |
Urteil 1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 778,59 € brutto aus der Entgeltabrechnung für Oktober 2025 zu zahlen,
nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2025. |
| 14.04.2026 | 10 Ga 2/26 |
Urteil:
2.) Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. 3.) Der Streitwert wird auf 4000.- € festgesetzt. 4.) Die Berufung wird außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nicht gesondert zugelassen. |
| 17.03.2026 | 9 Ca 138/25 |
Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 21. Januar 2025 und 23. Januar 2025 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 17.811,74 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |