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Datum: 29.01.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 161/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auch auf Verhalten und Leistung erstreckt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert für den Zeugnisantrag wird auf EUR 3.286,- festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.