Datum: 07.02.2025
Aktenzeichen: 7 Ca 235/24
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreit zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird je Abmahnung auf 2.118,24 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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